ENERGIEZONE - Infoline

Verbot Leuchtlampen T5, T8, G4, G9

Leuchtstoffröhre, Leuchtstofflampe und Halogenlampe – Verbot ab 2023

Baba, Leuchtstoffröhre! Tschüss, Halogenlampe! Das Leuchtstofflampenverbot kommt!

Aufgrund der EU-Richtlinie für Ökodesign und der RoHS-Richtlinie (Regelung zur Einschränkung von Quecksilber) dürfen ab 2023 verschiedene konventionelle Lichtquellen nicht mehr in Umlauf gebracht werden.

  • Ab 25. Februar 2023: Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel und kreisförmige Leuchtstofflampen T5
  • Ab 25. August 2023: Lineare Leuchtstoffröhren T5 und Leuchtstofflampen T8
  • Ab 1. September 2023: Halogenlampen G9, G4
LED Leuchten Preisersparnis

Her mit Energieeffizienz, her mit den LED Lösungen.

Die gute Nachricht: In vielen Fällen ist ein Austausch auf LED Leuchten problemlos möglich. Eine LED Austausch-Lampe spart sogar bis zu 70 % Energie und hat allgemein eine lange Lebensdauer. Allerdings sind hier einige Dinge zu beachten (Kompatibilität mit Vorschaltgerät / Lichtqualität / Dimmverhalten / Haftungsfragen …)

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

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